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   BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92   

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https://dejure.org/1992,2463
BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92 (https://dejure.org/1992,2463)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1992 - 3 StR 335/92 (https://dejure.org/1992,2463)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1992 - 3 StR 335/92 (https://dejure.org/1992,2463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis - Strafmilderung - Eingeständnis der Schuld - Unwahre Angaben - Falsche Aussage - Falsche Anschuldigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 555
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90

    Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts -

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Im Falle der Tat zu II 4 der Urteilsgründe wird die rechtliche Wertung, der Angeklagte habe sich dadurch des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) schuldig gemacht, daß er Anfang Oktober 1989 in den Niederlanden den Verkauf von 20 g Kokain vermittelte, deshalb von den Feststellungen nicht getragen, weil sich aus ihnen auch ihrem Zusammenhang nach nicht ergibt, daß der Angeklagte dabei eigennützig handelte und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des Handeltreibens erfüllte (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 15 und 26 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Im Falle der Tat zu II 4 der Urteilsgründe wird die rechtliche Wertung, der Angeklagte habe sich dadurch des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) schuldig gemacht, daß er Anfang Oktober 1989 in den Niederlanden den Verkauf von 20 g Kokain vermittelte, deshalb von den Feststellungen nicht getragen, weil sich aus ihnen auch ihrem Zusammenhang nach nicht ergibt, daß der Angeklagte dabei eigennützig handelte und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des Handeltreibens erfüllte (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 15 und 26 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Die für das Verschulden wesentliche Tatschwere hängt bei Betäubungsmittelstraftaten auch im Bereich des Jugendstrafrechts in der Regel von der vom Wirkstoffgehalt mitbeeinflußten Gefährlichkeit des Rauschgifts wesentlich ab (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8, 12 und 18).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Die für das Verschulden wesentliche Tatschwere hängt bei Betäubungsmittelstraftaten auch im Bereich des Jugendstrafrechts in der Regel von der vom Wirkstoffgehalt mitbeeinflußten Gefährlichkeit des Rauschgifts wesentlich ab (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8, 12 und 18).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Im Falle der Belastung durch tatbeteiligte Zeugen ist in der Regel die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, daß in dem Bemühen, die Schuld teilweise auf andere abzuschieben oder durch scheinbar offenes Eingeständnis eigener und fremder Schuld Strafmilderung zu erlangen, unwahre Angaben gemacht werden (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5 und 7).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Im Falle der Belastung durch tatbeteiligte Zeugen ist in der Regel die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, daß in dem Bemühen, die Schuld teilweise auf andere abzuschieben oder durch scheinbar offenes Eingeständnis eigener und fremder Schuld Strafmilderung zu erlangen, unwahre Angaben gemacht werden (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5 und 7).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Die Anklage weist nicht derartige Mängel im Sinne zu ungenauer Kennzeichnung der Tatvorwürfe auf, daß sie nicht Grundlage für das Hauptverfahren sein könnte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 229 (230) und 1985, 464 (465); NJW 1991, 2716).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Die für das Verschulden wesentliche Tatschwere hängt bei Betäubungsmittelstraftaten auch im Bereich des Jugendstrafrechts in der Regel von der vom Wirkstoffgehalt mitbeeinflußten Gefährlichkeit des Rauschgifts wesentlich ab (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8, 12 und 18).
  • BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90

    Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92
    Die Anklage weist nicht derartige Mängel im Sinne zu ungenauer Kennzeichnung der Tatvorwürfe auf, daß sie nicht Grundlage für das Hauptverfahren sein könnte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 229 (230) und 1985, 464 (465); NJW 1991, 2716).
  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

    Die Tatsache, daß er im Zeitpunkt seiner Aussage in der Hauptverhandlung gegen die Angeklagte bereits rechtskräftig verurteilt war, räumt die Möglichkeit, daß sein Aussageverhalten von dieser Motivation weiterhin beeinflußt war, nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH StV 1992, 555).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Das Landgericht hat in den Urteilsgründen zum Ausdruck gebracht, daß seine Feststellungen auf dem in der Hauptverhandlung abgelegten Geständnis des Angeklagten beruhen; es hat mit der Wiedergabe seiner Erklärung, die Vorwürfe träfen in der erhobenen Form zu, den vollständigen Inhalt des Geständnisses mitgeteilt (zu diesem Erfordernis vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 2; BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 10).
  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 59/05

    Unzureichende Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (Aussage gegen Aussage;

    Eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung setzt aber voraus, daß sich die Urteilsgründe mit widersprüchlichen, ungenauen oder aus sonstigen Gründen nicht ohne weiteres glaubhaften Zeugenaussagen in einer für das Revisionsgericht überprüfbaren Weise auseinandersetzen (vgl. BGH StV 1992, 555 m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Denn ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrechtzuerhalten, könnte darin liegen, dass der Zeuge eine (zusätzliche) Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden wollte (BGH StV 1992, 555 = BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 10; BGH NStZ-RR 2002, 146 = StV 2002, 470).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

    Eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung setzt - je nach den Besonderheiten des Einzelfalles - u.a. auch voraus, dass sich die Urteilsgründe mit ungenauen Zeugenaussagen in einer für das Revisionsgericht überprüfbaren Weise auseinandersetzen (vgl. BGH StV 1992, 555).
  • OLG München, 28.02.2007 - 4St RR 22/07

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei lediglich "im Kernbereich" konstanten

    Je nach den Besonderheiten des Einzelfalls setzt eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung auch voraus, dass sich die Urteilsgründe mit widersprüchlichen, ungenauen oder aus sonstigen Gründen nicht ohne weiteres glaubhaften Zeugenaussagen zu einer erheblichen Beweisfrage in einer für das Revisionsgericht überprüfbaren Weise auseinandersetzen (BGH StV 1992, 555/556 m.w.N.).
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